Erwägungsgrund 5 32025D1757
Mit den Ausnahmeregelungen für Island soll sichergestellt werden, dass Energieeffizienzmaßnahmen kostenwirksam und unter Berücksichtigung von Islands eigenständigem Energieversorgungssystem, das fast ohne fossile Brennstoffe auskommt und ein hohes Maß an Versorgungssicherheit und energiewirtschaftlicher Unabhängigkeit aufweist, umgesetzt werden. Island stützt sich stark auf erneuerbare geothermische Energieträger mit besonderen Merkmalen, weshalb es unter anderem von bestimmten Anforderungen in Bezug auf die Verbrauchserfassung nach den Artikeln 9a, 9b und 9c ausgenommen werden muss.