Erwägungsgrund 7 32025D1757
Island hat einen unverhältnismäßig hohen Anteil energieintensiver Industrien, was eine Energieeinsparverpflichtung nach sich zieht, die um ein Vielfaches über dem EU-Durchschnitt liegt. 88 % der Primärenergie in Island sind erneuerbar, und die Strom- und Wärmekosten sind niedrig, wodurch weniger kostenoptimale Einsparungen erforderlich sind. Nach Artikel 7 Absatz 1 sollte Island daher vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2030 neue jährliche Einsparungen in Höhe von 0,24 % des Endenergieverbrauchs, gemittelt über den jüngsten Dreijahreszeitraum vor dem 1. Januar 2019, erreichen.