Erwägungsgrund 8 32025D1757
Island hat keine Erdgasinfrastruktur und ist nach dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 93/2017 von der Richtlinie 2009/73/EG über den Erdgasbinnenmarkt ausgenommen. Daher sollten die Artikel 9 und 10 der Richtlinie 2012/27/EG in Bezug auf Erdgasverbrauchserfassung und Abrechnungsinformationen für Erdgas nicht für Island gelten.