Erwägungsgrund 12 32025D2022
Im Rahmen des neuen Abkommens in Form eines Briefwechsels wird der mit dem Assoziationsabkommen eingeführte Assoziationsrat aufgefordert, einen Beschluss zur Änderung des Protokolls Nr. 4 zum Assoziationsabkommen über die Bestimmungen des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen anzunehmen und die notwendigen Bestimmungen einzufügen, mit denen die Geltung des genannten Protokolls für Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara und die Kontinuität des Handels insbesondere im Obst- und Gemüse- sowie im Fischereisektor sichergestellt werden können.