Beschluss (EU) 2025/2022 des Rates vom 2. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits
Es sollte sichergestellt werden, dass die Handelsströme, die sich mit den Jahren entwickelt haben, nicht unterbrochen werden und dass die im Assoziationsabkommen festgelegten Zollpräferenzen auf Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara angewandt werden, wobei sämtliche im Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-779/21 P und C-799/21 P aufgeführten Bedingungen zu erfüllen sind.
Erwägungsgrund 6 32025D2022
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