Erwägungsgrund 7 32025D2022
Die Kommission vertrat in einigen aufeinanderfolgenden Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen die Auffassung, dass die direkten Auswirkungen der Ausweitung der Zollpräferenzen auf Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara sich auf einige Landwirtschafts- und Fischereierzeugnisse aus dem Gebiet der Westsahara konzentrieren. Durch die Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels wurden im Jahr 2022 Einfuhrabgaben in Höhe von 44,4 Mio. EUR bei den ausgeführten Erzeugnissen im Wert von 590 Mio. EUR eingespart.