Beschluss (EU) 2025/2090 des Rates vom 10. Oktober 2025 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation in Bezug auf die Mitteilung von Unterschieden zwischen dem Unionsrecht und der zweiten Ausgabe der Internationalen Richtlinien und Empfehlungen zum Umweltschutz — System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) zu vertretenden Standpunkt
CORSIA wurde durch die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Unionsrecht umgesetzt. Der Standpunkt, der im ICAO in Bezug auf die Mitteilung von Unterschieden zwischen dieser Richtlinie und der ersten Ausgabe von Anhang 16 Band IV des Abkommens von Chicago zu vertreten war, wurde durch den Beschluss (EU) 2018/2027 des Rates festgelegt.
Erwägungsgrund 10 32025D2090Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen