Beschluss (EU) 2025/2090 des Rates vom 10. Oktober 2025 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation in Bezug auf die Mitteilung von Unterschieden zwischen dem Unionsrecht und der zweiten Ausgabe der Internationalen Richtlinien und Empfehlungen zum Umweltschutz — System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) zu vertretenden Standpunkt
Wie dem ICAO-Sekretariat mitgeteilt und von diesem anerkannt, erfolgt die Meldung der jährlichen CO2-Emissionen für alle den Kompensationspflichten unterliegenden Staatenpaare an das ICAO-Sekretariat durch die Mitgliedstaaten unbeschadet der Berechnung der Kompensationspflichten und der Anzahl der zum Nachweis der Compliance zu löschenden CORSIA-Einheiten.
Erwägungsgrund 14 32025D2090Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen