Erwägungsgrund 13 32025D2090
Nach Artikel 12 der Richtlinie 2003/87/EG erlässt die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Methode für die Berechnung der Kompensationspflichten von Luftfahrzeugbetreibern. Entsprechend hat die Kommission 9. Juli 2024 die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1879 erlassen.