Erwägungsgrund 19 32025D2090
Der im Namen der Union in der ICAO zu vertretende Standpunkt im Hinblick auf die zweite Ausgabe sollte festgelegt werden, da sie gemäß und in den Grenzen von Artikel 90 des Abkommens von Chicago für die Mitgliedstaaten bindend ist. Die zweite Ausgabe wird auch für die Union und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen einiger der bestehenden internationalen Luftverkehrsabkommen verbindlich. Daher fällt die Festlegung eines Standpunkts der Union in Bezug auf die Mitteilung von Unterschieden in den Anwendungsbereich von Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags.