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Nach Artikel 68 Absatz 3 des Übereinkommens werden die Bewertungsverfahren nach dem ersten Basisbewertungsverfahren von GREVIO in Runden (im Folgenden „thematische Bewertungsrunden“) unterteilt. Die erste thematische Bewertungsrunde mit dem Titel „Vertrauensbildung durch Unterstützung, Schutz und Justiz“ betrifft 20 Artikel des Übereinkommens, nämlich die Artikel 3, 7, 8, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 22, 25, 31, 48, 49, 50, 51, 52, 53 und 56. Auf seiner 17. Sitzung am 17. Dezember 2024 hat der Ausschuss einen Beschluss über die in Dokument IC-CP(2024)10 rev enthaltenen Empfehlungen angenommen, die vom Ausschuss angesichts der Berichte anzunehmen sind, die GREVIO im Rahmen der ersten thematischen Bewertungsrunde angenommen hat.