Erwägungsgrund 3 32025D2655
Am 12. Mai 2023 nahm das Ministerkomitee des Europarats die Entschließung CM/Res(2023)3 zum Erweiterten Teilabkommen über das Schadensregister im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine an. Wie in dieser Entschließung dargelegt, stellt die Einrichtung eines Schadensregisters einen ersten Schritt bei der Einrichtung eines internationalen Schadensersatzmechanismus dar, der eine Schadensersatzkommission und einen Schadensersatzfonds umfassen kann. Dementsprechend wird in der Entschließung CM/Res(2023)3 anerkannt, dass das Schadensregister, einschließlich seiner digitalen Plattform mit allen darin erfassten Daten über Schadensersatzansprüche und Beweismaterial, eine zentrale Komponente eines künftigen Schadensersatzmechanismus darstellen soll, der durch ein gesondertes internationales Instrument in Zusammenarbeit mit der Ukraine und einschlägigen internationalen Organisationen und Gremien eingerichtet werden soll.