Erwägungsgrund 9 32025D2655
In der dritten Verhandlungsrunde im Juli 2025 beschloss der INC, das Internationale Instrument zur Einrichtung einer Schadensersatzkommission für die Ukraine in Form eines Übereinkommens des Europarats (im Folgenden „Entwurf des Übereinkommens“) auszuarbeiten, das auch Vertragsstaaten offensteht, die nicht Mitglieder des Europarats sowie der Europäischen Union sind. Folglich fand die vierte Verhandlungsrunde im Rahmen der ersten Sitzung des Ad-hoc-Ausschusses für die Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine unter der Schirmherrschaft des Europarats statt. Die Arbeit des INC wurde anschließend auf diesen Ad-hoc-Ausschuss übertragen und in diesem Rahmen fortgeführt, wobei der Ad-hoc-Ausschuss den Entwurf des Übereinkommens sowie die Geschäftsordnung der Diplomatischen Konferenz zur Annahme des Entwurfs des Übereinkommens, den Entwurf einer Entschließung zur Festlegung der notwendigen Modalitäten für die Aufnahme der Tätigkeit der Schadensersatzkommission und die Erfüllung ihres Mandats sowie den Entwurf der Schlussakte mit Blick auf die Annahme auf einer Diplomatischen Konferenz am 16. Dezember 2025 in Den Haag weiter prüfte und vorläufig billigte. Die Schlussakte wird das Übereinkommen, die Entschließung sowie den Sitzungsbericht der Diplomatischen Konferenz als Anlagen enthalten.