Erwägungsgrund 5 32025D2655
Am 29. Februar 2024 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine an, die Mittel für Initiativen und Einrichtungen, die an der Unterstützung und Durchsetzung der internationalen Gerichtsbarkeit in der Ukraine beteiligt sind, bereitstellt. Dies umfasst unter anderem den Finanzbeitrag der Union zum Schadensregister.