Erwägungsgrund 4 32026D1069
Das Vereinigte Königreich hat der Kommission mit Schreiben vom 20. Mai 2024 über den mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit eingesetzten Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mitgeteilt, dass es den in Teil Drei Titel II des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit verankerten Pflichten in Bezug auf Fahrzeugregisterdaten nachgekommen ist. Das Vereinigte Königreich hat zudem Erklärungen und Benennungen entsprechend Anhang 39 Kapitel 0 Artikel 22 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit abgegeben bzw. vorgenommen und seine Bereitschaft erklärt, sich hinsichtlich des Austauschs von Fahrzeugregisterdaten zwischen den Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich einer Bewertung zu unterziehen.