Erwägungsgrund 9 32026D1340
Der im Namen der Union im TCCV zu vertretende Standpunkt zu Gutachten, Kommentaren, Erläuterungen, Fallstudien, Untersuchungen und ähnlichen Instrumenten zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Zollwerts eingeführter Waren sollte festgelegt werden, um eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Zollwert-Übereinkommens zu gewährleisten, da solche Instrumente den Inhalt des Unionsrechts, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission hinsichtlich des Zollwerts der Waren und der Zollwertermittlung maßgeblich beeinflussen können.