Erwägungsgrund 10 32026D1545
Angesichts der verknüpften finanziellen Änderungen und politischen Erwägungen sollte der Umfang des Forschungsprogramms so festgelegt werden, dass sichergestellt ist, dass das Vermögen im Einklang mit den Zielen des Protokolls und den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung verwendet und ordnungsgemäß eingesetzt werden können. Die kritische Masse für den Umfang des Forschungsprogramms kann nicht nur dadurch erreicht werden, dass Erträge oder ein begrenzter Teil des verbleibenden Vermögens verwendet werden. Die für das Forschungsprogramm erforderlichen Beträge erfordern die Nutzung allen Vermögens. Daher sollte es möglich sein, das verbleibende Vermögen zu nutzen, um außerhalb des Forschungsrahmenprogramms der Union vielversprechende Kooperationsforschungsprojekte sinnvoll zu unterstützen, die die kritische Masse aufweisen, um einen Mehrwert für die Union im Kohle- und Stahlsektor zu schaffen.