Beschluss (EU) 2026/1545 des Rates vom 29. Juni 2026 zur Festlegung der zur Durchführung des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 37 über die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl und zur Aufhebung der Entscheidung 2003/76/EG notwendigen Maßnahmen
Die derzeitige Aufteilung der Mittelzuweisungen zwischen der Kohle- und der Stahlforschung in Höhe von 27,2 % bzw. 72,8 % wird von beiden Sektoren unterstützt und ist angesichts ihres jeweiligen Bedarfs und ihrer Absorptionskapazitäten nach wie vor angemessen.
Erwägungsgrund 14 32026D1545Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen