Beschluss (EU) 2026/1545 des Rates vom 29. Juni 2026 zur Festlegung der zur Durchführung des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 37 über die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl und zur Aufhebung der Entscheidung 2003/76/EG notwendigen Maßnahmen
Die Entscheidung 2003/76/EG sollte daher aufgehoben werden. Bis zum Abschluss der Abwicklung der EGKS ist es jedoch angebracht, die Anwendung von Artikel 1 dieser Entscheidung bis zum Abschluss der Finanzoperationen der EGKS in Abwicklung aufrechtzuerhalten —
Erwägungsgrund 16 32026D1545Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen