Erwägungsgrund 13 32026D1545
Um alle Nettoerträge aus den Investitionen zuzuweisen und die Erhöhung der Mittelzuweisung für 2027 von 111 Mio. EUR auf bis zu 120 Mio. EUR zu erleichtern, ist es angezeigt, den Zeitrahmen für die Zuweisung zu verkürzen, indem die abgeschlossenen Vermögensbilanzen des Jahres n die Mittelzuweisung für das Jahr n+1 für die Jahre 2026 bis 2033 abdecken, während die bereits mit der Entscheidung 2003/76/EG festgelegten jährlichen Mittelzuweisungen beibehalten werden.