Erwägungsgrund 15 32026D0188
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union sollte auf einer vollumfänglichen quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Jordaniens festgesetzt werden, wobei die Möglichkeiten Jordaniens, sich mit eigenen Mitteln zu finanzieren, sowie die dem Land zur Verfügung stehenden Währungsreserven berücksichtigt werden sollten. Die Makrofinanzhilfe der Union sollte die vom IWF und der Weltbank bereitgestellten Programme und Mittel ergänzen. Bei der Festlegung der Höhe der Finanzhilfe sollten auch erwartete finanzielle Beiträge bilateraler und multilateraler Geber und die Notwendigkeit einer angemessenen Lastenteilung zwischen der Union und anderen Gebern sowie ein bereits bestehender Einsatz anderer Außenfinanzierungsinstrumente der Union in Jordanien und der durch das gesamte Engagement der Union in Jordanien erzielte Mehrwert berücksichtigt werden.