Erwägungsgrund 16 32026D0188
Die Kommission sollte sicherstellen, dass die Makrofinanzhilfe der Union rechtlich und inhaltlich mit den wichtigsten Grundsätzen und Zielsetzungen der verschiedenen Bereiche der Außenpolitik, mit den Maßnahmen in Bezug auf diese Bereiche und mit anderen relevanten Politikbereichen der Union im Einklang steht.