Erwägungsgrund 20 32026D0188
Um sicherzustellen, dass die finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit ihrer Makrofinanzhilfe wirksam geschützt werden, sollte Jordanien geeignete Maßnahmen ergreifen, um Betrug, Korruption und andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dieser Hilfe zu verhindern bzw. dagegen vorzugehen. Darüber hinaus sollte eine zwischen der Kommission und Jordanien auszuhandelnde Darlehensvereinbarung Bestimmungen enthalten, mit denen das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ermächtigt wird, Kontrollen — einschließlich Kontrollen und Überprüfungen vor Ort — gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates durchzuführen, mit denen die Kommission und der Rechnungshof ermächtigt werden, Rechnungsprüfungen durchzuführen, und mit denen die Europäische Staatsanwaltschaft ermächtigt wird, während und nach dem Zeitraum, in dem die Makrofinanzhilfe der Union bereitgestellt wird, ihre Zuständigkeit in Bezug auf die Bereitstellung dieser Hilfe auszuüben.