Erwägungsgrund 19 32026D0188
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union sollte darin bestehen, dass sich Jordanien wirksame demokratische Mechanismen — einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems — und das Rechtsstaatsprinzip zu eigen macht und die Achtung der Menschenrechte garantiert. Außerdem sollten die spezifischen Ziele der Makrofinanzhilfe der Union die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme in Jordanien stärken und Strukturreformen mit dem Ziel der Unterstützung eines nachhaltigen, integrativen Wachstums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Haushaltskonsolidierung fördern. Die Kommission und der EAD sollten sowohl die Erfüllung dieser Vorbedingung als auch die Erreichung dieser spezifischen Ziele regelmäßig überprüfen.