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Die Zentralbank der Russischen Föderation führt den digitalen Rubel ein, der in den kommenden Jahren zu einer gängigen Zahlungsart für russische Unternehmen, Einzelpersonen sowie Kredit- und Finanzinstitute sowie zwischen ihnen und Wirtschaftsteilnehmern aus Drittländern werden soll. Obwohl sich das Projekt des digitalen Rubels noch in der Vorbereitungsphase befindet, zielt es unter anderem darauf ab, ein Zahlungssystem zu schaffen, das russische Personen vor den Auswirkungen von beispielsweise in den Beschlüssen 2014/512/GASP und 2014/145/GASP und in den Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und (EU) Nr. 269/2014 des Rates festgelegten restriktiven Maßnahmen schützt. Daher ist es angezeigt, ein Verbot einzuführen, sich unmittelbar oder mittelbar an Transaktionen mit digitalen Zentralbankwährungen zu beteiligen oder Unterstützung für die Entwicklung solcher Projekte zu leisten. Um die ordnungsgemäße Beendigung entsprechender bestehender Verträge zu ermöglichen, sollte eine Übergangsfrist eingeräumt werden.