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Es ist angezeigt, die Liste der Kryptowerte, deren Verwendung für Transaktionen verboten ist, zu erweitern, da diese Kryptowerte die Gefahr der Umgehung der Verbote bergen, die unter anderem in den Beschlüssen 2014/512/GASP und 2014/145/GASP und den Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und (EU) Nr. 269/2014 festgelegt sind. Um die ordnungsgemäße Beendigung entsprechender bestehender Verträge zu ermöglichen, wird eine Übergangsfrist eingeräumt.