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Der Internationale Sonderbeauftragte für die Umsetzung von EU-Sanktionen hat aktiv mit der Kirgisischen Republik zusammengearbeitet, zudem hat die Union fachliche Beratungen mit den kirgisischen Behörden geführt. Trotz mehrfacher Aufforderungen und trotz verschiedener Konsultationen hat die Kirgisische Republik weder Maßnahmen ergriffen noch durchgesetzt, die ausreichen, um sicherzustellen, dass Güter von gemeinsamer hoher Priorität mit Ursprung in der Union nicht nach Russland wiederausgeführt werden, und so das Risiko der Umgehung der restriktiven Maßnahmen der Union erheblich erhöht. Daher sollte die Kirgisische Republik als ein Hoheitsgebiet ermittelt werden, in dem das Risiko einer Umgehung von Sanktionen systematisch und anhaltend besteht, da die Behörden den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung und die Ausfuhr nach Russland von in Anhang XIV des Beschlusses 2014/512/GASP aufgeführten Gütern und Technologien, die aus der Union ausgeführt wurden, nicht verhindern.