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Es ist angezeigt, 20 Kredit- oder Finanzinstitute in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufzunehmen, für die ein Transaktionsverbot gilt. Das Transaktionsverbot gilt für bestimmte russische Kredit- oder Finanzinstitute oder andere Organisationen, einschließlich derjenigen, die Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr nutzen, sowie für russische Tochterunternehmen von Kredit- oder Finanzinstituten aus Drittländern, die für das russische Finanz- und Bankensystem von Bedeutung sind und entweder große und wichtige regionale Banken sind, die regionale und föderale Finanztransaktionen und Geschäftstätigkeiten erleichtern, oder Banken, die grenzüberschreitende Zahlungen erleichtern, wodurch die russische Wirtschaft und Industrie gestärkt werden, oder Banken, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine durch ihre Tätigkeit in den besetzten Gebieten der Ukraine oder durch die Erbringung von Finanzdienstleistungen in diesen Gebieten untergraben, oder Banken, die Finanzdienstleistungen für Angehörige der russischen Streitkräfte anbieten, oder Banken, gegen die bereits von der Union oder von Partnerländern restriktive Maßnahmen verhängt wurden. Darüber hinaus muss eine Ausnahme geändert werden, die für die Entgegennahme von Zahlungen und die Erfüllung früherer Verpflichtungen durch die im Anhang VIII des Beschlusses 2014/512/GASP genannten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erforderlich ist; es muss auch eine Ausnahme für die Bezahlung angemessener Honorare oder die Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung juristischer Dienstleistungen sowie eine Ausnahme im Zusammenhang mit dem Bedarf staatlich finanzierter zwischengeschalteter Organisationen für die auswärtige Kulturpolitik der Mitgliedstaaten in Russland hinzugefügt werden.