Erwägungsgrund 11 32026D0564
Da die Änderungen an der Richtlinie 2013/36/EU am 11. Januar 2026 wirksam wurden, ist es angezeigt, dass Beschlüsse in Ausübung der gemäß der genannten Richtlinie übertragenen Aufsichtsbefugnisse so bald wie möglich nach diesem Datum gemäß dem vorliegenden Beschluss übertragen werden können —