Erwägungsgrund 5 32026D0564
Zur Erleichterung der Beschlussfassung ist ein Ermächtigungsbeschluss zum Erlass von Beschlüssen zu Verschmelzungen, Spaltungen oder dem Erwerb wesentlicher Beteiligungen erforderlich. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bestätigt, dass die Übertragung von Befugnissen notwendig ist, um ein Organ in die Lage zu versetzen, eine beträchtliche Anzahl von Entscheidungen zu treffen und somit seine Aufgaben zu erfüllen. Ebenso hat der Gerichtshof die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit des Entscheidungsorgans als eine jedem institutionellen System innewohnende Notwendigkeit anerkannt.