Erwägungsgrund 56 32019L0944
Ein zentraler Aspekt in der Versorgung der Kunden ist die Gewährung des Zugangs zu objektiven und transparenten Verbrauchsdaten. Deshalb sollten die Verbraucher Zugang zu ihren Verbrauchsdaten und den Preisen und den mit ihrem Verbrauch verbundenen Dienstleistungskosten haben, sodass sie die Wettbewerber auffordern können, Angebote auf der Grundlage dieser Informationen zu unterbreiten. Auch sollten die Verbraucher Anspruch darauf haben, in angemessener Form über ihren Energieverbrauch informiert zu werden. Durch Vorauszahlungen sollten die Nutzer nicht unangemessen benachteiligt werden, und die unterschiedlichen Zahlungssysteme sollten diskriminierungsfrei sein. Wenn die Verbraucher ausreichend häufig über die Energiekosten informiert werden, würden Anreize für Energieeinsparungen geschaffen werden, da die Kunden auf diese Weise eine direkte Rückmeldung über die Auswirkungen von Investitionen in die Energieeffizienz wie auch von Verhaltensänderungen erhalten würden. In dieser Hinsicht wird die vollständige Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU den Verbrauchern helfen, ihre Energiekosten zu senken.