Erwägungsgrund 7 32021R1153
Zur Erfüllung der Berichterstattungspflichten über die Verwendung von Unionsmitteln zur Unterstützung von Maßnahmen, die zur Verwirklichung der Ziele der Richtlinie (EU) 2016/2284 des Europäischen Parlaments und des Rates ergriffen werden, sollten die nach der genannten Richtlinie getätigten Ausgaben zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen verfolgt werden.