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Einer Schülerin oder einem Schüler wird nach dem Besuch der Klassenstufe 9 durch die Klassenkonferenz die Berechtigung zum Übergang in den Cycle moyen an einem Luxemburger Lycée technique zuerkannt, wenn sie oder er die Voraussetzungen des § 29 erfüllt.
Einer Schülerin oder einem Schüler wird nach dem Besuch der Klassenstufe 9 durch die Klassenkonferenz
die Berechtigung zum Eintritt in den Cycle moyen, division technique générale du régime technique, zuerkannt, wenn sie oder er die Voraussetzungen des § 28 erfüllt und zusätzlich im Fach Mathematik bezogen auf Erweiterungskursniveau nicht weniger als 10 Punkte erreicht hat;
die Berechtigung zum Eintritt in den Cycle moyen, division administrative et commerciale du régime technique, zuerkannt, wenn sie oder er die Voraussetzungen des § 28 erfüllt und bezogen auf Erweiterungskursniveau zusätzlich in den Fächern Deutsch, Französisch und Englisch eine Punktsumme von mindestens 28 Punkten erreicht hat, wobei in keinem dieser Fächer die Leistungen mit weniger als 04 Punkten bewertet sein dürfen;
die Berechtigung zum Eintritt in den Cycle moyen, division des professions de santé et des professions sociales du régime technique, zuerkannt, wenn sie oder er die Voraussetzungen des § 28 erfüllt und bezogen auf Erweiterungskursniveau zusätzlich in den Fächern Biologie, Chemie und Physik eine Punktsumme von mindestens 28 Punkten erreicht hat, wobei in keinem dieser Fächer die Leistungen mit weniger als 04 Punkten bewertet sein dürfen.
Einer Schülerin oder einem Schüler wird nach dem Besuch der Klassenstufe 9 und nach erreichtem Hauptschulabschluss durch die Klassenkonferenz
die Berechtigung zum Eintritt in die Formation professionnelle visant le Diplôme de technicien (DT), Division administrative et commerciale und Division des gestionnaires en logistique, eines Luxemburger Lycée zuerkannt, wenn sie oder er in den Fächern Französisch und Deutsch oder Englisch bezogen auf Erweiterungsniveau nicht weniger als 04 Punkte oder bezogen auf Grundkursniveau nicht weniger als 09 Punkte erreicht hat,
die Berechtigung zum Eintritt in die Formation professionnelle visant le Diplôme de technicien (DT), Division agricole, eines Luxemburger Lycée zuerkannt, wenn sie oder er in den Fächern Biologie, Chemie und Physik bezogen auf Erweiterungsniveau mindestens eine Punktsumme von 12 Punkten oder bezogen auf Grundkursniveau mindestens eine Punktsumme von 27 Punkten erreicht hat,
die Berechtigung zum Eintritt in die Formation professionnelle visant le Diplôme de technicien (DT), Division électrotechnique, Division génie civil, Division informatique, Division mécanique und Division équipement du bâtiment, eines Luxemburger Lycée zuerkannt, wenn sie oder er im Fach Mathematik bezogen auf Erweiterungsniveau nicht weniger als 04 Punkte oder bezogen auf Grundkursniveau nicht weniger als 09 Punkte erreicht hat,
die Berechtigung zum Eintritt in die Formation professionnelle visant le Diplôme de technicien (DT), Division hôtelière et touristique, eines Luxemburger Lycée zuerkannt, wenn sie oder er in zwei der drei Fächer Deutsch, Englisch oder Französisch bezogen auf Erweiterungsniveau jeweils nicht weniger als 04 Punkte oder bezogen auf Grundkursniveau jeweils nicht weniger als 09 Punkte erreicht hat.
Einer Schülerin oder einem Schüler wird nach dem Besuch der Klassenstufe 9 und nach erreichtem Hauptschulabschluss die Berechtigung zum Eintritt in die Formation professionnelle visant le Diplôme d’aptitude professionnelle (DAP) eines Luxemburger Lycée zuerkannt.
Einer Schülerin oder einem Schüler wird nach dem Besuch der Klassenstufe 9 und nicht erreichtem Hauptschulabschluss die Berechtigung zum Eintritt in eine classe d’ initiation professionnelle (CIP) zuerkannt.