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§ 34 FSchulSozPädAPO SL 2026 — Beurteilung der Prüfungsarbeiten, Festsetzung der Noten der schriftlichen Prüfungen, Bekanntgabe der bisherigen Prüfungsergebnisse, vorläufige fiktive Endnoten nach den Vornoten und den Noten in den schriftlichen Prüfungen, Entscheidung über das vorläufige Bestehen, endgültiges Nichtbestehen ohne mündliche Prüfung | Junoda