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Prüfberechtigte und Prüfsachverständige der Fachbereiche Standsicherheit und Brandschutz sind verpflichtet, sich zur einheitlichen Vertragsgestaltung und zur Abrechnung ihrer Gebühren und Honorare einer gemeinsamen Abrechnungsstelle zu bedienen. Zuständige Stelle ist die Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen für Standsicherheit Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland - (BVS ) - mit Sitz in Mainz.
Die BVS bewertet die Grundlagen der Gebühren- bzw. Honorarerhebung und erhebt die Gebühren und Honorare im Namen und im Auftrag der prüfberechtigten oder prüfsachverständigen Person. Die BVS leitet im Namen und im Auftrag der prüfberechtigten oder prüfsachverständigen Person die Vollstreckung nicht einziehbarer Gebühren oder Honorare durch die örtlich zuständige Vollstreckungsbehörde ein.
Die Bauaufsichtsbehörden können sich zu Prüfungs- und Kontrollzwecken der BVS bedienen.
Im Falle der Beauftragung einer prüfsachverständigen Person durch die Bauherrin oder den Bauherrn hat die prüfsachverständige Person Bearbeitungskennzeichen zu nennen, die eine Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung gemäß Absatz 1 ermöglichen (BVS-Nummer in Anlage 2 und 3).