Art. 2 31986L0278
Im Sinne dieser Richtlinie sind:
Schlämme
die Schlämme, die aus Kläranlagen zur Behandlung von Haushalts- oder städtischen Abwässern bzw. aus anderen Kläranlagen zur Behandlung von Abwässern in entsprechender Zusammensetzung stammen;
die Schlämme aus Klärgruben und anderen ähnlichen Anlagen zur Behandlung von Abwässern;
die Schlämme, die aus anderen als den unter den Ziffern i) und ii) genannten Kläranlagen stammen.
Behandelte Schlämme
Landwirtschaft
Verwendung
Geodatendienste die Geodatendienste im Sinne des Artikels 3 Nummer 4 der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des RatesRichtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1 ). ;
Geodatensatz ein Geodatensatz im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Richtlinie 2007/2/EG.