§ 7 Abs. 3 AbfKlärVVerordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
Bei geogen bedingt erhöhten Schwermetall-Hintergrundwerten des Bodens kann die zuständige Behörde, im Fall der geplanten Auf- oder Einbringung auf oder in…
§ 8 Abs. 1 AbfKlärVVerordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
Die Abgabe des Klärschlamms durch den Klärschlammerzeuger sowie die Auf- oder Einbringung des Klärschlamms auf oder in den Boden ist nur zulässig, wenn die…
Anlage 1 AbfKlärVVerordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
Neben den Grenzwerten nach Anlage 2 Tabelle 1.4 Spalte 4 der Düngemittelverordnung und dem Höchstgehalt für Kupfer nach Anlage 1 Abschnitt 4.1 Nummer 4.1.1…
§ 14 Abs. 1 AbfKlärVVerordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
Innerhalb von drei Kalenderjahren dürfen nicht mehr als 5 Tonnen Klärschlamm Trockenmasse je Hektar auf oder in einen Boden auf- oder eingebracht werden.…