Erwägungsgrund 16 31992L0042
Der Rat hat am 13. Dezember 1990 den Beschluß 90/683/EWG über die in den technischen Harmonisierungsrichtlinien zu verwendenden Module für die verschiedenen Phasen der Konformitätsbewertungsverfahren erlassen.
Der Rat hat am 13. Dezember 1990 den Beschluß 90/683/EWG über die in den technischen Harmonisierungsrichtlinien zu verwendenden Module für die verschiedenen Phasen der Konformitätsbewertungsverfahren erlassen.