Erwägungsgrund 7 31992L0042
In seiner Entschließung vom 21. Juni 1989 hat der Rat erklärt, daß die Gemeinschaft den Risiken möglicher Klimaveränderungen im Zusammenhang mit dem Treibhauseffekt größere Aufmerksamkeit schenken sollte; gemäß seinen Schlußfolgerungen vom 29. Oktober 1990 sollen auf Gemeinschaftsebene die CO2-Emissionen im Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990 stabilisiert werden.