Erwägungsgrund 19 31992L0042
Bei den unter die vorliegende Richtlinie fallenden Gasheizkesseln sind Wirkungsgradanforderungen festzulegen, um eine rationelle Energienutzung gemäß der Richtlinie 90/396/EWG des Rates vom 29. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Gasverbrauchseinrichtungen zu fördern —