Erwägungsgrund 3 31992L0042
In der Entschließung des Rates vom 15. Januar 1985 über die Verbesserung der Energiesparprogramme der Mitgliedstaaten werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Anstrengungen zur Förderung einer rationelleren Energienutzung durch die Entwicklung integrierter Energiesparpolitiken fortzusetzen und nötigenfalls zu verstärken.