Erwägungsgrund 2 31992L0042
Die Maßnahmen zur schrittweisen Errichtung des Binnenmarktes müssen innerhalb einer Frist, die am 31. Dezember 1992 abläuft, ergriffen werden. Der Binnenmarkt ist ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie die Freizügigkeit der Personen gewährleistet sind.