Erwägungsgrund 4 31992L0042
In der Entschließung des Rates vom 16. September 1986 über neue energiepolitische Ziele der Gemeinschaft für 1995 und die Konvergenz der Politik der Mitgliedstaaten ist insbesondere eine Erhöhung des Wirkungsgrades der Energieendnachfrage um 20 % als Ziel vorgegeben.