Erwägungsgrund 18 31992L0042
Der Rat hat am 21. Dezember 1988 die Richtlinie 89/106/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte erlassen.
Der Rat hat am 21. Dezember 1988 die Richtlinie 89/106/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte erlassen.