Richtlinie 96/22/EG des Rates vom 29. April 1996 über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von β-Agonisten in der tierischen Erzeugung und zur Aufhebung der Richtlinien 81/602/EWG, 88/146/EWG und 88/299/EWG
Die Richtlinien 81/602/EWG, 88/146/EWG und 88/299/EWG sind aufzuheben.
Erwägungsgrund 14 31996L0022Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen