Art. 27 32002L0054
Die aufgrund der Entwicklung der wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnisse notwendig werdenden Änderungen der Anhänge werden nach dem in Artikel 28 Absatz 2 genannten Verfahren vorgenommen.
Die aufgrund der Entwicklung der wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnisse notwendig werdenden Änderungen der Anhänge werden nach dem in Artikel 28 Absatz 2 genannten Verfahren vorgenommen.