Erwägungsgrund 10 32004L0082
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass bei jedem gegen Beförderungsunternehmen eingeleiteten Verfahren, das eine Verhängung von Sanktionen zur Folge haben kann, das Recht auf Verteidigung und Rechtsbehelf gegen derartige Entscheidungen wirksam in Anspruch genommen werden kann.