Erwägungsgrund 2 32004L0082
Der Europäische Rat vom 25. und 26. März 2004 hat eine Erklärung zum Terrorismus angenommen, in der die Notwendigkeit betont wird, die Maßnahmen auf diesem Gebiet zu beschleunigen und die Beendigung der Arbeit an der vorgeschlagenen Richtlinie des Rates über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die betreffende Person zu übermitteln, im Hinblick auf eine frühzeitige Verabschiedung dieser Maßnahme voranzubringen.