Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln
Ab dem 1. Mai 2004 kann der Rat nicht mehr auf Initiative eines Mitgliedstaats tätig werden.
Erwägungsgrund 4 32004L0082Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen