Erwägungsgrund 11 32004L0082
Die vorliegenden Maßnahmen greifen die im Beschluss des Schengener Exekutivausschusses (SCH/Com-ex (94) 17, 4. Rev.) vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten auf; diese sollen es ermöglichen, die Grenzkontrolle intensiver zu gestalten und über ausreichend Zeit zu verfügen, um alle Reisenden bei der Grenzkontrolle eingehender und genauer zu überprüfen, da den für die Durchführung dieser Kontrollen zuständigen Behörden die Angaben über die beförderten Personen bereits übermittelt wurden.